Die Gebrüder Grimm und der deutsche Erfinder des Buchdrucks Johannes Gutenberg auf der XVI. Internationalen Buchmesse in Santo Domingo
"Mich erfüllen die jüngsten Umfragen zu den Ansichten der Bürger Europas über ihre Zukunft und den Anteil des europäischen Einigungsprozesses daran mit großer Sorge. Das Vertrauen vieler europäischen Bürger in das gemeinsame europäische Projekt schwindet. Gerade in den Ländern, in denen die Menschen von den Auswirkungen der Krise hart getroffen sind, verlieren die Menschen das Zutrauen in eine bessere Zukunft für sich und ihre Kinder.
Außenminister Westerwelle wirbt für Vertrauen in Europa
Pachy Carrasco Bossa & Pop sorgen vom 17. bis 19. Mai 2013 mit ihren von eingehenden lateinamerikanischen Rythmen geprägten Bossa-Pop für gute Laune in der Rheinmetropole …..
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Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Santo Domingo sucht zum voraussichtlich 15.07.2013
eine/n Bürosachbearbeiter/in (Vollzeit)
Stellenausschreibung
Wahlen zum Deutschen Bundestag
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bisherigen Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 Satz 1 GG unvereinbar.
Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste
Haiti
Die Deutsche Botschaft Port-au-Prince ist personell eine sogenannte Kleinstvertretung mit sehr geringem deutschen Personalbestand und haitianischen Ortskräften. Die Zuständigkeit in Rechts- und Konsularangelegenheiten (einschliesslich Visumangelegenheiten) für Haiti liegt bei der Botschaft Santo Domingo.