Beantragung von Führungszeugnissen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache erteilt. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Sie können in der Botschaft ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Bitte lesen Sie hierzu unser Merkblatt (siehe rechte Randspalte).
Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen, finden Sie alle Informationen auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes .