Beantragung von Führungszeugnissen
Bild vergrößern
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache erteilt. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).