Eheschließungen in der Dominikanischen Republik

Dominikanische Standesbeamte können, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, innerhalb von 24 Stunden eine Eheschließung vornehmen.

Es wird kein Aufgebot bestellt; eine Frist ist demnach nicht einzuhalten.

Dem dominikanischen Standesbeamten sind vorzulegen

  • Reisepässe der Verlobten;
  • Geburtsurkunden der Verlobten; Die deutsche bzw. nicht-dominikanische Geburtsurkunde muss von einer dominikanischen Auslandsvertretung legalisiert werden; daraufhin ist sie mit spanischer Übersetzung (oder in der internationalen Version) dem dominikanischen Standesbeamten vorzulegen.
  • Konsularische Bescheinigung der Deutschen Botschaft Santo Domingo in spanischer Sprache, wonach keine Ehehindernisse vorliegen. Diese Konsularische Bescheinigung kann nur nach Vorlage des Original - Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden, das deutsche Verlobte beim Standesbeamten ihres deutschen Wohnsitzes vorab beantragen müssen. Dem Antrag beizufügen sind mindestens der Reisepass (oder beglaubigte Kopie) und die Geburtsurkunde, falls zutreffend das Scheidungsurteil; verbindliche Auskunft über vorzulegende Unterlagen gibt jedoch der jeweilige Standesbeamte direkt. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, wenden sich an das Standesamt I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, wenn sie niemals oder nur vorübergehend in Deutschland wohnhaft waren, ansonsten ist der Standesbeamte des letzten Wohn- oder Aufenthaltsorts in Deutschland zuständig.

Hochzeit Bild vergrößern Hochzeit (© www.colourbox.com)

Es müssen zwei Zeugen bei der Trauung zugegen sein.

Ein offizieller Dolmetscher ist in der Regel nicht erforderlich. Eine von den Brautleuten mitgebrachte Person, die beide Sprachen beherrscht, kann als "ad hoc"-Dolmetscher vereidigt werden.

Der dominikanische Standesbeamte muss einen "Extracto de Acta Matrimonial" als Heiratsurkunde ausstellen (nicht eine einfache Heiratsbescheinigung, wie das "Certificado de Matrimonio"). Für die spätere Verwendung im deutschen Rechtsverkehr (z. B. Eintragung in ein deutsches Eheregister) muss die Heiratsurkunde von der "Junta Central Electoral" legalisiert werden. 

Die Eheschließung wird, sofern sie den Bestimmungen der Dominikanischen Republik entspricht, auch in Deutschland anerkannt.

Alle vorgenannten Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Eheschließung

Index