Konsularabteilung
Konsularwesen
Die Deutsche Botschaft in Santo Domingo ist in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle für Sie nach Deutschland.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 UNGÜLTIG !!!
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe und Reisepässe zur Verfügung.
Pass
Online-Terminvergabe im Visumverfahren
Seit dem 4. Oktober 2011 werden Visatermine nur noch über RK-Termin das elektronische Anmeldesystem des Auswärtigen Amtes vergeben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, müssen sie diesen im Internet reservieren. Termine für die Visumbeantragung werden Montags bis Freitags von 08.00 bis 11.00 vergeben. Die Anmeldung kann in deutscher und spanischer Sprache erfolgen. Die Terminvereinbarung erfolgt gebührenfrei.
Mit Ausnahme von Gruppenterminen für mehr als 10 Personen, werden keine Termine mehr auf telefonischem Wege, per Fax oder E-Mail vergeben.
Um einen Visatermin jetzt zu vereinbaren, klicken Sie auf den folgenden Link.
Zur Terminvergabe
Visabestimmungen
Hier finden Sie sämtliche für die Beantragung eines Visums wichtigen Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare zum Herunterladen.
Visabestimmungen
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber st...
Pass
Hilfe in Nofällen
Außerhalb der Dienstzeiten, sowie an Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen ein telefonischer NOTDIENST der Deutschen Botschaft in Santo Domingo zur Verfügung: Mobiltelefon: (809) 543-5650
Über nachfolgenden Link erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts, wie Sie vor Reisebeginn vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Paß ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann:
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Haft- und Vermisstenfälle
Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt.
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Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Geburtsanzeige Staatsangehörigkeit und deutscher Kinderausweis
Das in der Ehe geborene Kind einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters oder das nichteheliche Kind einer deutschen Mutter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Das nichtehelich geborene Kind eines deutschen Vaters ist nur dann deutscher Staatsangehöriger, wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt und das Kind nach dem 01.07.1993 geboren wurde.
Merkblatt der Botschaft [pdf, 111,22k]
Erbschaftsangelegenheiten
Nach deutschem Kollisionsrecht richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, dem der Verstorbene im Todeszeitpunkt angehörte. War der Verstorbene Mehrstaater und auch Deutscher, ist diese Stellung für den deutschen Rechtsraum grundsätzlich vorrangig zu beachten. Kommt deutsches Recht zur Anwendung, geht kraft Gesetz mit dem Tode der Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Die Erben haben allerdings das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis des Erbfalls die Erbschaft auszuschlagen.
Informationen des Standesamtes I in Berlin
Informationen zu Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, Geburt eines Kindes im Ausland, Sterbefällen mit Auslandsbezug und damit im Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht)
Standesamt I in Berlin
Bundesgesetzblatt
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